Widerspruch gegen Google Street View einlegen

Veröffentlicht am 03.05.2010 in Service

Bild: Axel Mauruszat

Der Internetdienstleister Google fotografiert seit geraumer Zeit weite Teile Deutschlands für seinen Internetdienst "Street View". Dadurch werden zwangsläufig private Immobilien und Gärten samt zugehöriger Adresse ungefragt im Internet veröffentlicht und für jeden einsehbar. Wer dies nicht möchte, kann dagegen Widerspruch einlegen. Hier finden Sie Informationen zu Google "Street View" und eine Musterwiderspruchserklärung.

Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ist ein hohes Gut. Durch Projekte wie etwa Google "Street View" wird diese jedoch ungefragt unterlaufen. Zwar gibt es generell nichts gegen "Street View" einzuwenden, doch jeder Bürger sollte selbst darüber entscheiden, ob er seine Immobilie für jeden frei einsehbar mit zugehöriger Adresse im Internet präsentiert haben möchte. Es gibt die Möglichkeit, gegen die Veröffentlichung einer Abbildung seines Objektes in Google "Street View" Widerspruch einzulegen. Wir empfehlen, dieses Widerspruchsrecht wahrzunehmen. Der Internetdienstleister Google hatte kürzlich zugesagt, „Street View“ erst zu starten, wenn alle Widersprüche bearbeitet und die betroffenen Wohnungen, Häuser und Gärten unkenntlich gemacht worden sind. Was ist "Google Street View"? Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Internet stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Street View" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will "Google Street View" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Dabei ist "Google Street View" für Internet- Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht. Musterwiderspruch zum Herunterladen (BMELV) Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH gegen die Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch den Dienst „Google Street View“ (Quelle: Unanbhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein). Informationen von Google, wo Aufnahmen für Google Street View gemacht werden, finden sie auf der folgenden Webseite: http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q9 Extern
  • Jede/r hat das Recht und die Möglichkeit, der Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen.
  • Informationswünsche und/oder Widersprüche sind per E- Mail zu richten an streetview- deutschland(at)google.com oder postalisch an
  • „Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC- Straße 19, 20354 Hamburg“.
  • Das ULD empfiehlt zur Beweissicherung, die Korrespondenz für die eigene Akte auszudrucken bzw. Kopien zu erstellen.
  • In dem Widerspruch sollten konkret die Gebäude bzw. Grundstücke, Fahrzeuge etc. (möglichst mit Adresse) benannt werden, die vom Widerspruch erfasst werden. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen. Im Einzelfall, z. B. zur Vermeidung von Missbrauch, ist es zulässig, dass die Berechtigung für den Widerspruch durch Google Germany GmbH geprüft wird.
  • Die Wirksamkeit des Widerspruchs ist nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Anforderungen, z. B. der Nennung von Gesetzesnormen, abhängig. Unerheblich ist auch, ob der Widerspruch elektronisch oder schriftlich eingereicht wird. Google hat zugesagt, alle Widersprüche unabhängig von ihrer Form (ausgenommen sind mündliche Widersprüche) umzusetzen.
 

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