Nach der heftigen Kritik der Experten bei der heutigen Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein „Bayerisches Versammlungsgesetz"fordert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, die Bayerische Staatsregierung auf, diesen Gesetzentwurf zurück zu nehmen. „Denn es wird damit das Versammlungsrecht in Bayern in unzumutbarer und unzulässiger Weise eingeschränkt. Das Versammlungsrecht ist ein von der Verfassung in besonderer Weise geschütztes Grundrecht, das wir Sozialdemokraten nicht angetastet sehen wollen," betont der SPD-Rechtssprecher, der auch Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verfassung ist.
Nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion schießt der Gesetzentwurf der Staatsregierung weit übers Ziel hinaus. Das Verbot einer Versammlung wird erheblich erleichtert: So soll es möglich sein, eine Versammlung zu verbieten, wenn Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Damit würde eine „Gummiklausel" eingeführt, die es ermöglicht, individuelle Rechte Dritter, zum Beispiel des Straßenverkehrs oder von Grundstückseigentümern oder Unternehmern, gegen das Recht auf Versammlung auszuspielen.
Franz Schindler: „Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist obrigkeitsstaatlich und verletzt Grundrechte wie etwa bei den Filmaufnahmen. Die vielen neuen Einschränkungen führen zu einer weiteren Bürokratisierung. Außerdem werden die Straf- undOrdnungswidrigkeitstatbestände ernorm vermehrt. Es bleibt kaum etwas von der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts übrig, wonach die Versammlungsfreiheit ‚ein Stück ursprünglicher ungebändigter unmittelbarer Demokratie' gewährleistet „