SPD-Fraktionsvize und AWO-Landesvorsitzender Dr. Thomas Beyer: Hartz-IV-Empfänger sollen von Medikamenten-Zuzahlungen befreit werden. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dr. Thomas Beyer, hält das Urteil des Bundessozialgerichts, wonach Hartz-IV-Empfänger nicht grundsätzlich von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit werden können, für verfassungswidrig und gefährlich.
„Es ist nicht nur beschämend, sondern widerspricht auch unserer Verfassung, wenn das Gericht meint, der Hartz-IV-Regelsatz übersteige das „physische Existenzminimum", sodass aus dem verbleibenden Leistungsanteil eigene Zuzahlungen zu Medikamenten möglich seien", erklärt der Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Gefährlich sei die Entscheidung, weil damit Armut zu einem Krankheitsrisiko werde. Es bestehe die Gefahr, dass dieser Personenkreis die verordneten Medikamente nicht nehme. „Das Gericht verkennt, dass der soziale Rechtsstaat mehr bedeutet als die Sicherung der nackten Existenz", erklärt Beyer, der sich im Übrigen für eine Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes von derzeit 347 Euro auf 420 Euro ausspricht. Jedenfalls bis dahin müssten Medikamente an Hartz-IV-Bezieher kostenfrei abgegeben werden.